Cockpit-Newsletter KW09-2021

Rechtliche Änderungen zum März 2021– ein Artikel von Ulrich Schulte-Wissermann

Ab dem Monat März 2021 treten drei rechtliche Änderungen in Kraft, die insbesondere Verbraucher betreffen. Sie als Unternehmer sind hiervon jedoch auch betroffen, ob in Ihrer Eigenschaft als Unternehmer oder als Privatperson.

Das Bestellen von Waren oder Dienstleistungen im Internet erfreut sich großer Beliebtheit, insbesondere in Zeiten der Pandemie. Hier gibt es verschiedene Zahlungsmethoden, eine sehr beliebte Zahlungsweise ist nach wie vor das Bezahlen per Kreditkarte.

Ab dem 15. März 2021 sind hier weitere Vorgaben zu beachten. Zum Schutz der Verbraucher sind die anbietenden Unternehmen nunmehr angewiesen, nicht nur die Daten der Kreditkarte inkl. Prüfnummer eingeben zu lassen.

Zukünftig gelten strengere Sicherheitsanforderungen. Die sogenannte „2-Faktor-Authentifizierung“ wird verpflichtend. Kunden müssen nunmehr gleichzeitig auf zwei unterschiedlichen Wegen ihre Identität nachweisen.

Es ist die Eingabe einer TAN-Nummer oder eine sonstige Sicherheitsabfrage notwendig. Die meisten Kreditkartenunternehmen oder Banken haben hierzu ein sogenanntes 3D-Secure-Verfahren entwickelt, es wird eine TAN-Nummer verschickt über eine App oder per E-Mail bzw. per SMS an eine vorab bei der Bank hinterlegte Telefonnummer.

In jedem Fall wird es notwendig sein, die entsprechenden Vorkehrungen des eigenen Kreditkartenunternehmens oder der eigenen Bank vorab zu erfragen und einzurichten bzw. zu beauftragen, um auch in Zukunft im Internet per Kreditkarte bezahlen zu können.

Ab dem 01. März 2021 werden Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet, die Reparatur der Geräte zu gewährleisten. Den Herstellern werden strengere Anforderungen auferlegt. Zum einen müssen sie Ersatzteile länger vorhalten, beispielsweise 7 Jahre bei Kühlgeräten und 10 Jahre bei Waschmaschinen.

Des Weiteren müssen die Produkte so gebaut werden, dass einzelne Komponenten mit üblichen, herkömmlichen Werkzeugen „zerstörungsfrei“ auseinandergebaut werden können.

Mit dem Gerät müssen dem Kunden außerdem Reparaturinformationen mitgeliefert werden. Das soll dem Käufer die Möglichkeit geben, zumindest einfachere Reparaturen selbst vornehmen zu können, und sich die Beauftragung eines teuren Kundendienstes zu ersparen.

Ferner werden ab 01. März 2021 die bisher bekannten Energielabels mit den Einstufungen „A+“ bis „A+++“, die es für Elektrogeräte gab, abgeschafft.

Ab 01. März gelten neue Grenzwerte und neue Bezeichnungen, die Energielabels werden nunmehr mit den Buchstaben A bis G beschriftet. Die bisher bekannte farbliche Abstufung von den Farben Grün bis Rot bleibt weiterhin bestehen.

Die Anforderungen für die Einteilung in die besseren „Energieklassen“, also die zu erreichenden Werte hinsichtlich Energieverbrauch, Emissionen, Lautstärke etc., wurden dabei nochmals deutlich verschärft.

Zudem müssen sich auf den Geräten Zusatzinformationen finden, etwa zu Lautstärke und Fassungsvolumen, sowie ein QR-Code, über den weitere Angaben abrufbar sind.

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