Cockpit-Newsletter KW22-2021

Aktuelle Themen aus dem Lohnsteuerrecht
für den Betriebsalltag– ein Artikel von Tomislav Talic´

I. Aktuelle Themen aus dem Lohnsteuerrecht für
den Betriebsalltag Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
Zu den zu berücksichtigenden Einnahmen der Arbeitnehmer gehören alle
Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen; demnach gehören neben
Geldleistungen auch Sachbezüge zum Arbeitslohn.

Bei der Lohnversteuerung von Sachbezügen können steuerliche Erleichterungen gelten (z. B. die Freigrenze von monatlich 44 Euro; ab 2022 50 Euro), sodass die Abgrenzung von Geldleistungen zu Sachbezügen eine
besondere Bedeutung hat.

Gesetzlich geregelt ist, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Die Finanzverwaltung hat nun in einem ausführlichen Schreiben dazu
Stellung genommen.

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